Beschäftigte ermitteln
Gib die Anzahl der Beschäftigten nach Beschäftigungsumfang ein, als Durchschnitt über das Jahr.
Für die Stunden der Grundbetreuung zählt jede Person. Die gewichtete Zahl zeigt nur, ob dein Betrieb über der Grenze von 20 Beschäftigten liegt.
So wird gezählt (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2):
Grundbetreuung: Jede Person zählt voll. Grenze von 20 Beschäftigten: Teilzeitkräfte bis 20 h/Woche zählen 0,5, mehr als 20 bis 30 h/Woche 0,75, mehr als 30 h/Woche 1,0.
Hinweise: Auszubildende sind Beschäftigte i.S.d. DGUV Vorschrift 2 und nach ihrer Wochenarbeitszeit in die passende Zeile einzutragen (i.d.R. Vollzeit = 1,0).
Leiharbeitnehmer zählen in dem Betrieb, in dem sie arbeiten, also im Entleihbetrieb (DGUV Regel 100-002). Sind sie in Teilzeit eingesetzt, trage sie in die passende Teilzeit-Zeile ein.
Werkvertragsmitarbeiter / Fremdfirmen werden nicht in die Einsatzzeitberechnung aufgenommen, denn ihr Arbeitsschutz liegt beim Werkvertragsunternehmen (eigene Sifa-/Betriebsarzt-Betreuung dort).
Praktikanten in ihrer Berufsausbildung und Hospitanten zählen ebenfalls mit (DGUV Regel 100-002). Trage sie nach Wochenarbeitszeit in die passende Zeile ein.
Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1: Feste Stunden gibt es dann nicht. Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung und kommen bei besonderen Anlässen dazu (§ 2 Abs. 2 mit Anlage 1 DGUV Vorschrift 2). Die Grundbetreuung, die der Rechner ausweist, ist in diesem Fall nur ein Orientierungswert nach Anlage 2.
Arbeitest du als Unternehmer aktiv im Betrieb mit, bieten manche Berufsgenossenschaften außerdem das Unternehmermodell (Anlage 3) oder die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum (Anlage 4) an. In beiden nimmst du selbst an Schulungen teil.
Alternative bis höchstens 50 Beschäftigte: Arbeitest du als Unternehmer aktiv im Betrieb mit und bietet deine Berufsgenossenschaft es für deine Betriebsgröße an, kannst du statt der Regelbetreuung das Unternehmermodell nach Anlage 3 wählen. Dafür nimmst du selbst an Schulungen teil. Diese Berechnung zeigt den Bedarf in der Regelbetreuung nach Anlage 2.
Betreuungsgruppe bestimmen
Die Betreuungsgruppe richtet sich nach der Betriebsart, also dem Wirtschaftszweig deines Betriebs (DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 Abschnitt IV, nach WZ-Kode).
Sie bestimmt die Stunden der Grundbetreuung je Beschäftigtem und Jahr.
Die verbindliche Einstufung erfolgt durch deinen zuständigen UV-Träger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse).
Maßgeblich ist der Betriebszweck, also das Kerngeschäft, nicht die Tätigkeit in einzelnen Betriebsteilen (DGUV Regel 100-002 zu Anlage 2). Die Beispiele unten sind nur Orientierung.
Betreuungsgruppe I
2,5 h
Betreuung gesamt pro MA/Jahr
Hohes Risiko
Bau, Bergbau, Metallerzeugung, Gießerei, Chemie (gefährlich), Land-/Forstwirtschaft, Gesundheit mit Infektionsrisiko, Schwertransport
Betreuungsgruppe II
1,5 h
Betreuung gesamt pro MA/Jahr
Mittleres Risiko
Verarbeit. Gewerbe (leicht), Einzelhandel, Gastronomie, Reinigung, Kfz-Handwerk, Transport (leicht), Nahrungsmittel, Kunststoff
Betreuungsgruppe III
0,5 h
Betreuung gesamt pro MA/Jahr
Geringes Risiko
Büro/Verwaltung, IT/Software, Finanz- & Versicherungsdienstl., freie Berufe, Bildung, öffentl. Verwaltung, Immobilien
Bitte Beschäftigte eingeben und Betreuungsgruppe auswählen.