Die Aufsicht war da, und jetzt läuft eine Frist
Die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft war da, vielleicht auch jemand vom Landesamt für Arbeitsschutz. Freundlich, gründlich, und jetzt liegt ein Schreiben auf dem Tisch. Eine Liste mit Punkten, daneben ein Datum.
Manche Punkte sind in einer Stunde erledigt, andere brauchen Wochen. Wo man anfängt, weiß keiner so recht, und das Tagesgeschäft wartet auch nicht.
Erst sortieren, dann abarbeiten
Wir lesen das Schreiben mit dir und sagen dir innerhalb von zwei Werktagen, was bis wann machbar ist. Angefangen wird mit dem, was die Aufsicht zuerst sehen will. Dann arbeiten wir die Liste ab, schreiben mit dir die Antwort und legen die Nachweise so ab, dass sie beim nächsten Besuch griffbereit sind.
Reicht die Frist nicht, sag es früh. Dann geht vor Ablauf ein Zeitplan an die Aufsicht, oder du klärst mit der Aufsichtsperson eine Verlängerung.
Meist geht es um dieselben Punkte:
- Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen fehlt oder ist veraltet.
- Unterweisungen sind nicht nachgewiesen.
- Fachkraft und Betriebsarzt sind nicht bestellt, Ersthelfer nicht benannt.
Wir haben Besichtigungen mit der Berufsgenossenschaft für unsere Kunden vorbereitet. Die meisten Fragen kommen in jedem Betrieb wieder.
Das Kleingedruckte
Für die meisten Betriebe sind im Arbeitsschutz zwei Aufsichten zuständig. Die Berufsgenossenschaft überwacht mit ihren Aufsichtspersonen, ob Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wirksam verhütet werden, und berät dabei (§ 17 Abs. 1 SGB VII). Das Land überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und seiner Verordnungen und berät ebenfalls (§ 21 Abs. 1 ArbSchG). Zuständig ist in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Seit 2026 gilt für die Länder eine Mindestquote: Jedes Jahr müssen mindestens fünf Prozent der Betriebe besichtigt werden (§ 21 Abs. 1a ArbSchG).
Nach dem Besuch kommt meist ein Schreiben mit den Mängeln und einer Frist. Die Behörde kann Auskünfte und Unterlagen verlangen (§ 22 Abs. 1 ArbSchG), die Berufsgenossenschaft zum Beispiel den Nachweis, wie die Betreuung durch Fachkraft und Betriebsarzt geregelt ist (§ 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2). Kommt nichts, kann eine Anordnung folgen. Setzt die Aufsichtsperson darin eine Frist für die Maßnahmen, teilt der Unternehmer nach Ablauf unverzüglich mit, ob er sie getroffen hat (§ 10 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1). Wer eine vollziehbare Anordnung nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld (§ 19 und § 209 SGB VII, § 22 Abs. 3 und § 25 ArbSchG).
So weit muss es nicht kommen. Am besten antwortest du zur Frist und zeigst, was erledigt ist und bis wann der Rest folgt.
Fragen, die immer kommen
Muss bis zur Frist alles erledigt sein?
Kommt darauf an, was du bekommen hast. Bei einem Besichtigungsschreiben erwartet die Aufsicht zur Frist eine Antwort. Was bis dahin nicht zu schaffen ist, gehört mit Begründung und Termin hinein. Bei einer Anordnung müssen die Maßnahmen bis zur Frist umgesetzt sein. Reicht die Zeit nicht, klärst du vor Ablauf mit der Aufsichtsperson eine Verlängerung.
Was passiert, wenn wir die Frist verpassen?
Beim Besichtigungsschreiben kann eine Anordnung folgen. Wer eine vollziehbare Anordnung nicht befolgt, riskiert ein Bußgeld. Ein Anruf bei der Aufsichtsperson vor Ablauf der Frist ist der bessere Weg.
Helft ihr auch, wenn wir noch nicht von euch betreut werden?
Ja. Buch ein Erstgespräch oder ruf an, dann schauen wir zuerst auf das Schreiben.
Wie schnell geht das?
Innerhalb von zwei Werktagen sagen wir dir, was bis wann machbar ist.
Leg das Schreiben auf den Tisch
Schick uns das Schreiben vorab an wagner@ehs-office.de, buch ein Erstgespräch oder ruf an: 030 8459-7338, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.
Sebastian Wagner, Gründer des Ingenieurbüros Wagner
Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Lehrbeauftragter an der Berliner Hochschule für Technik und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachautor in der Zeitschrift SICHERHEITSINGENIEUR.
Hinter ehs-office steht ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Backoffice.