Unterweisung im Arbeitsschutz, vor Ort und online
Einmal im Jahr sitzen alle in einem Raum. Vorn laufen Folien, hinten laufen Mails. Am Ende unterschreiben alle, und am nächsten Morgen wird gearbeitet wie vorher.
Der Außendienst war beim Kunden. Die Neue fängt nächste Woche an und wird irgendwann unterwiesen. Und wenn die Aufsicht nach den Nachweisen fragt, sucht jemand einen Nachmittag lang Unterschriftenlisten zusammen.
So unterweisen wir
Wir unterweisen so, dass die Leute danach etwas anders machen. Mit Beispielen aus eurem Betrieb, mit Fragen statt Monolog und in einer Länge, die man durchhält. Vor Ort, wenn es um Handgriffe geht, online, wenn die Leute verteilt arbeiten.
Online bekommt jeder einen persönlichen Link, ein Passwort braucht es nicht. Am Ende stehen ein paar Wissensfragen, und der Nachweis entsteht nebenbei. Mehr dazu unter Digital statt Ordner, zu anderen Sprachen unter In der Sprache eurer Leute.
Was wir unterweisen und trainieren:
- die Erstunterweisung für Neue und die jährliche Unterweisung
- Unterweisungen zu bestimmten Tätigkeiten, etwa im Außendienst oder mit Gefahrstoffen
- Führungskräfte, die wissen müssen, wofür sie geradestehen
- Brandschutzhelfer, dazu Deeskalation für alle, die schwierige Kunden am Tresen haben
Sebastian Wagner begleitet als Lernbegleiter angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch die Ausbildung und lehrt an zwei Berliner Hochschulen. Wer mit angehenden Sifas arbeitet, merkt schnell, wann ein Raum abschaltet.
Das Kleingedruckte
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen, zugeschnitten auf Arbeitsplatz und Aufgabe (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Das gilt bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit. Wiederholt wird mindestens einmal im Jahr, und die Unterweisung wird dokumentiert (§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche werden mindestens halbjährlich unterwiesen (§ 29 Abs. 2 JArbSchG).
Leiharbeitnehmer unterweist der Betrieb, in dem sie arbeiten (§ 12 Abs. 2 ArbSchG). Bei Gefahrstoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung, sobald mehr als eine geringe Gefährdung besteht, eine mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung, und die Beschäftigten bestätigen sie mit ihrer Unterschrift (§ 14 Abs. 2 GefStoffV).
Fragen, die immer kommen
Reicht eine Online-Unterweisung?
Für viele Themen ja, wenn sie auf euren Betrieb zugeschnitten ist, abfragt, ob es verstanden wurde, und Rückfragen möglich sind. Bei Gefahrstoffen braucht es zusätzlich die mündliche Unterweisung mit Unterschrift, und Handgriffe lernt man am besten vor Ort.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach mindestens einmal im Jahr. Jugendliche mindestens alle sechs Monate.
Bekommen wir Nachweise?
Ja. Online entsteht der Nachweis mit dem Abschluss, vor Ort über die Teilnehmerliste. Bei Gefahrstoffen kommt die Unterschrift dazu.
Unterweist ihr auch Führungskräfte?
Ja. Führungskräfte erfahren, wofür sie im Arbeitsschutz geradestehen und wie sie das im Alltag umsetzen. Im Paket ProShield 360° ist die Schulung enthalten.
Wann ist eure nächste Unterweisung?
Sag uns, welche Unterweisung als Nächstes fällig ist und für wie viele Leute.
Sebastian Wagner, Gründer des Ingenieurbüros Wagner
Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Lernbegleiter in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0, DGUV), Lehrbeauftragter an zwei Berliner Hochschulen.
Hinter ehs-office steht ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Backoffice. Beratung, Unterweisung und Dokumente gibt es auch in der Sprache eurer Leute.