Unterweisung und Unterlagen in der Sprache eurer Beschäftigten
Auf der Baustelle, im Lager oder in der Reinigung wird selten nur Deutsch gesprochen. Die Unterweisung läuft trotzdem auf Deutsch. Alle nicken, alle unterschreiben.
Ob jemand verstanden hat, wo der Sammelplatz ist oder was das Zeichen auf dem Kanister bedeutet, merkt man meist erst, wenn es darauf ankommt.
Unterweisung und Unterlagen in eurer Sprache
Wir unterweisen in der Sprache, die eure Leute sprechen, vor Ort oder online. Betriebsanweisungen, Aushänge und Unterweisungsunterlagen gibt es bei uns in den Sprachen, die im Betrieb gebraucht werden, Erlaubnisscheine für gefährliche Arbeiten ebenfalls.
Damit jede Fassung dasselbe meint, arbeiten wir mit einer eigenen Terminologiedatenbank. Jeder Fachbegriff hat darin in jeder Sprache eine feste Entsprechung, und jede Übersetzung prüfen wir fachlich, bevor sie im Betrieb hängt.
Wie die Unterweisung selbst abläuft, steht unter Unterweisung und Training.
Unsere mehrsprachigen Unterlagen hängen in Werkstätten und an Anlagen, und unsere Online-Unterweisungen laufen in mehreren Sprachen.
Das Kleingedruckte
Die Unterweisung muss ausreichend und angemessen sein (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Bei Gefahrstoffen verlangt die Verordnung ausdrücklich Betriebsanweisung und Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache (§ 14 Abs. 1 und 2 GefStoffV), bei Arbeitsmitteln gilt das für Informationen und Betriebsanweisung (§ 12 Abs. 1 und 2 BetrSichV). Auch die Unfallverhütungsvorschrift verlangt, den Beschäftigten die für ihre Tätigkeit wichtigen Inhalte in verständlicher Weise zu vermitteln (§ 4 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1).
Wer die Unterweisung nicht versteht, unterschreibt oft trotzdem. Die Unterschrift ersetzt aber nicht eure Pflicht, euch zu überzeugen, dass die Inhalte verstanden wurden.
Übersetzen allein reicht oft nicht. Fachbegriffe brauchen eine feste Entsprechung, sonst steht in der Betriebsanweisung ein anderes Wort als auf dem Etikett.
Fragen, die immer kommen
Welche Sprachen bietet ihr an?
Sag uns, welche Sprachen bei euch gesprochen werden. Im Erstgespräch klären wir, was wir selbst abdecken und wo wir mit fachlich geprüften Übersetzungen arbeiten.
Übersetzt ihr auch unsere vorhandenen Unterlagen?
Ja, und wir prüfen sie dabei fachlich. Beim Übersetzen fallen manchmal Fehler im Original auf. Die korrigieren wir gleich mit.
Gibt es die Online-Unterweisung auch in anderen Sprachen?
Ja. Sie gibt es dann in mehreren Fassungen, der Nachweis läuft für alle gleich.
Reicht nicht ein Dolmetscher?
Für ein Gespräch kann das reichen. Für Unterlagen, die im Betrieb hängen, braucht es eine geprüfte Fassung mit den richtigen Fachbegriffen.
Welche Sprachen sprechen eure Leute?
Erzähl es uns im Erstgespräch.
Sebastian Wagner, Gründer des Ingenieurbüros Wagner
Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Lernbegleiter in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0, DGUV), Lehrbeauftragter an zwei Berliner Hochschulen.
Hinter ehs-office steht ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Backoffice. Beratung, Unterweisung und Dokumente gibt es auch in der Sprache eurer Leute.