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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Berlin

In vielen Betrieben ohne Fachabteilung macht den Arbeitsschutz nebenher, wer gerade Zeit hat. Meist die Büroleitung, manchmal der Werkstattleiter, der eigentlich Aufträge abarbeiten soll, oder du selbst, abends, wenn der Rest erledigt ist.

Das geht gut, bis die Berufsgenossenschaft wissen will, wer eure Fachkraft für Arbeitssicherheit ist. Oder bis ein Großkunde einen Fragebogen schickt, dessen erste Fragen ihr nicht beantworten könnt.

In Konzernen kümmert sich eine EHS-Abteilung darum. Ohne eigene Abteilung übernehmen wir diese Aufgaben.

Was wir als Fachkraft übernehmen

Wir übernehmen die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Du entscheidest, wir bereiten vor und setzen um, was wir vereinbart haben. An die Fristen, die wir mit euch erfassen, erinnern wir dich rechtzeitig.

Du hast einen festen Ansprechpartner, der euren Betrieb kennt. Fällt er mal aus, macht das Team mit denselben Unterlagen weiter.

Was dazugehört:

Meistens gibt es einen Anlass: die Aufsicht war da, ein Investor will Nachweise, die ersten Einstellungen, ein Umzug, ein Firmenkauf oder ein Unfall.

ehs-office ist das Ingenieurbüro Wagner, seit 2007, Büro in Berlin-Köpenick. Dahinter stehen Sicherheitsingenieure und ein Backoffice, das Anrufe und Termine übernimmt. Sebastian Wagner lehrt an zwei Berliner Hochschulen und schreibt für die Zeitschrift Sicherheitsingenieur.

Das Kleingedruckte

Wer Beschäftigte hat, muss für eine sicherheitstechnische Betreuung sorgen. Das heißt in der Regel: eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, schriftlich bestellt (§ 5 ASiG, § 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2). Die DGUV Vorschrift 2 erlässt jede Berufsgenossenschaft als eigene Unfallverhütungsvorschrift. Sie regelt auch, wie viel Betreuung ein Betrieb braucht. Bei mehr als 20 Beschäftigten gibt es dafür feste Einsatzzeiten, die zeigt dir der Einsatzzeit-Rechner. Kleinere Betriebe werden bei der Beurteilung und bei Anlass betreut, feste Stunden gibt es dort nicht (Anlagen 1 und 2 DGUV Vorschrift 2).

Die Fachkraft unterstützt den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und berät ihn, von der Gestaltung der Arbeitsplätze bis zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 6 ASiG). Sie darf angestellt sein oder von außen kommen, das Gesetz erlaubt ausdrücklich einen überbetrieblichen Dienst (§ 19 ASiG). Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber. Die Fachkraft sorgt dafür, dass er weiß, was zu tun ist.

Bei mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss dazu, der mindestens einmal im Vierteljahr tagt. Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig (§ 11 ASiG).

Fragen, die immer kommen

Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuung es braucht, hängt von Größe und Branche ab.

Was kostet eine externe Fachkraft?

Bei uns einen festen Betrag je Beschäftigtem und Monat. Stundenzettel gibt es nicht. Die drei Pakete stehen auf der Startseite, den genauen Betrag nennen wir nach dem Erstgespräch. Wer ohne Gespräch ein Angebot möchte, nutzt die Paketanfrage.

Geht das für kleine Betriebe auch einfacher?

Manchmal. Wer als Unternehmer selbst im Betrieb mitarbeitet, kann bis zu einer Größe, die eure Berufsgenossenschaft festlegt, höchstens 50 Beschäftigte, ein alternatives Modell wählen. Dann lässt du dich selbst schulen und holst Fachkraft oder Betriebsarzt dazu, wenn ein Anlass es erfordert (§ 2 Abs. 4 mit Anlage 3 DGUV Vorschrift 2). Ob sich das für euch lohnt, klären wir im Erstgespräch.

Betreut ihr auch außerhalb von Berlin?

Ja. Das Büro ist in Berlin, vor Ort sind wir auch in anderen Bundesländern, online sowieso.

Wer kontrolliert uns in Berlin?

In der Regel zwei Stellen: eure Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, kurz LAGetSi. Beide dürfen den Betrieb besichtigen und Maßnahmen anordnen. Was dann zu tun ist, steht unter Die Aufsicht war da.

Zählen Werkstudierende und Minijobber mit?

Ja, sie sind Beschäftigte und werden unterwiesen wie alle anderen. Bei den Größenstufen der Betreuung zählen Teilzeitkräfte gestaffelt: bis 20 Wochenstunden halb, bis 30 zu drei Vierteln, darüber voll.

Wir sitzen im Co-Working. Gilt das trotzdem?

Ja. Die Pflichten gelten für eure Beschäftigten, egal wo sie arbeiten. Was der Betreiber stellt, etwa Fluchtwege und Erste Hilfe, sprecht ihr mit ihm ab.

Wir haben schon eine Fachkraft. Können wir wechseln?

Ja. Ihr beendet den bisherigen Vertrag und bestellt die neue Fachkraft schriftlich. Gibt es einen Betriebsrat, hört ihr ihn vorher an. War eure Fachkraft bei euch angestellt, muss er ihrer Abberufung zustimmen. Die Unterlagen übernehmen wir und schauen zuerst, was fehlt.

Können Begehungen auch online stattfinden?

Für Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätze ja, das spart Zeit und Anfahrt. Wo Maschinen, Gefahrstoffe oder Lager im Spiel sind, kommen wir vorbei. Aus der Kamera sieht man nicht, ob ein Regal verankert ist.

Was ist, wenn sich bei uns etwas ändert, etwa ein Umzug oder Wachstum?

Sag uns Bescheid, das ist im Paket enthalten. Neue Räume, neue Tätigkeiten oder deutlich mehr Leute ändern die Gefährdungsbeurteilung und manchmal auch die nötige Betreuungszeit. Beides schauen wir uns dann gemeinsam an.

Klären wir, wer eure Fachkraft wird

Im Erstgespräch klären wir, was bei euch als Nächstes dran ist.

Sebastian Wagner, Gründer des Ingenieurbüros Wagner
Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Lehrbeauftragter an der Berliner Hochschule für Technik und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachautor in der Zeitschrift SICHERHEITSINGENIEUR.
Hinter ehs-office steht ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Backoffice.