Die erste Einstellungswelle: was jetzt im Arbeitsschutz gilt
Das Produkt läuft, die ersten Leute fangen an, bald seid ihr zehn, dann zwanzig. Arbeitsverträge, Lohnabrechnung und Laptops sind organisiert. Der Arbeitsschutz steht auf keiner Liste, weil keiner weiß, dass er auf eine gehört.
Dabei gelten die Pflichten ab dem ersten Beschäftigten. Und mit jeder Größenstufe kommen neue dazu.
Erst das, was heute gilt
Wir richten ein, was ihr in eurer Größe braucht. Mehr nicht.
- eine Gefährdungsbeurteilung, die zu eurer Arbeit passt
- die Unterweisung für alle, die anfangen, auf Wunsch online gleich am ersten Tag
- die Bestellung von Fachkraft und Betriebsarzt
- Ersthelfer und einen Plan für den Notfall
Sagt uns, wenn ihr weiter einstellt. Dann sagen wir dir, welche Pflicht mit der neuen Größe dazukommt, etwa der Arbeitsschutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten. Mehr dazu unter Fachkraft für Arbeitssicherheit und Klare Verantwortung.
Wir betreuen Startups und Mittelständler. Was mit zehn Leuten Pflicht ist und was erst mit fünfzig dran ist, erklären wir öfter, als man denkt.
Das Kleingedruckte
- Spätestens jetzt muss euer Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Die Frist ist eine Woche nach Beginn des Unternehmens, eine rechtzeitige Gewerbeanzeige zählt als Meldung (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
- Die Arbeitsbedingungen sind zu beurteilen (§ 5 ArbSchG), und alle werden vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen (§ 12 Abs. 1 ArbSchG).
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt betreuen den Betrieb (§ 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2).
- Sind zwei oder mehr Beschäftigte anwesend, muss mindestens ein Ersthelfer da sein (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).
- Bei Bildschirmarbeit ist Angebotsvorsorge anzubieten, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig (§ 5 Abs. 1 ArbMedVV mit Anhang Teil 4).
Bei mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss dazu (§ 11 ASiG). Sicherheitsbeauftragte braucht es ab 50 Beschäftigten, bei besonderer Gefährdung schon ab 21 (§ 22 Abs. 1 SGB VII).
Fragen, die immer kommen
Gilt das auch, wenn alle im Homeoffice arbeiten?
Ja. Auch für die Arbeit zu Hause gelten Beurteilung und Unterweisung. Sie sehen nur anders aus.
Zählen Werkstudenten und Minijobber mit?
Ja, auch sie sind Beschäftigte. Beim Arbeitsschutzausschuss und beim Umfang der Betreuung zählen Teilzeitkräfte anteilig, bei Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern zählt jede Person.
Was kostet das für ein kleines Team?
Einen festen Betrag je Beschäftigtem und Monat, gestaffelt nach Größe. Die Pakete stehen auf der Startseite.
Können wir das nicht selbst machen?
Teilweise. Wer als Unternehmer selbst mitarbeitet, kann bis zu einer Größe, die eure Berufsgenossenschaft festlegt, ein Modell wählen, bei dem er sich schulen lässt und Fachkraft oder Betriebsarzt bei Anlass dazuholt. Wir sagen dir ehrlich, ob das für euch reicht.
Sag uns, wie viele ihr seid
Im Erstgespräch klären wir, was für eure Größe gilt.
Sebastian Wagner, Gründer des Ingenieurbüros Wagner
Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Lehrbeauftragter an der Berliner Hochschule für Technik und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachautor in der Zeitschrift SICHERHEITSINGENIEUR.
Hinter ehs-office steht ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Backoffice.