Arbeitsunfall im Betrieb: was jetzt zu tun ist
Ein Sturz von der Leiter, ein Schnitt an der Maschine, ein Auffahrunfall auf dem Weg zum Kunden. Der Verletzte ist versorgt. Jetzt kommen die Fragen: Muss das gemeldet werden? Bis wann, und an wen? Wer füllt die Unfallanzeige aus? Und was sagt ihr der Berufsgenossenschaft, wenn sie anruft?
Gleichzeitig wollen die Kollegen wissen, wie es ihm geht, und das Tagesgeschäft läuft weiter.
Was wir nach einem Unfall übernehmen
Wir sagen dir, was sofort zu tun ist, und kommen in der Regel am selben oder am nächsten Werktag zu euch. Wir helfen bei der Unfallanzeige, sichern mit dir, was für die Untersuchung wichtig ist, und bereiten die Antworten für die Berufsgenossenschaft vor.
Danach geht es um die Ursache. Die Frage ist, was den Unfall möglich gemacht hat und wie sich das ändern lässt. Einen Schuldigen braucht es dafür nicht. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen passen wir an, und die Kollegen werden unterwiesen. Wer im Ernstfall was tut, legt man am besten vorher fest, siehe Klare Verantwortung.
Wir kennen den Ablauf nach einem Unfall aus der Betreuung unserer Kunden, und wir wissen, welche Fragen die Berufsgenossenschaft als Erstes stellt.
Das Kleingedruckte
Der Berufsgenossenschaft angezeigt werden muss ein Unfall, wenn der Verletzte getötet oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Dafür hast du drei Tage, nachdem du vom Unfall erfahren hast (§ 193 Abs. 4 SGB VII). Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, unterschreibt er die Anzeige mit. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt informierst du über jede Anzeige (§ 193 Abs. 5 SGB VII). Eine Durchschrift geht an die Arbeitsschutzbehörde, in Berlin an das LAGetSi (§ 193 Abs. 7 SGB VII).
Unabhängig von der Anzeige muss der Arbeitgeber solche Unfälle erfassen (§ 6 Abs. 2 ArbSchG). Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, auch das Pflaster nach einem kleinen Schnitt, und die Dokumentation ist fünf Jahre verfügbar zu halten (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und Maßnahmen vorzuschlagen, damit sie sich nicht wiederholen (§ 6 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c ASiG).
Fragen, die immer kommen
Muss jeder Unfall gemeldet werden?
Angezeigt werden Unfälle mit Todesfolge oder mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Dokumentiert wird jede Erste-Hilfe-Leistung, auch die kleine.
Wer füllt die Unfallanzeige aus?
Die Pflicht liegt beim Unternehmer. Wir helfen beim Ausfüllen, damit die Angaben stimmen und nichts fehlt.
Kommt nach einem Unfall die Aufsicht?
Bei schweren Unfällen oft. Dann gehen wir das Gespräch vorher mit dir durch und sind auf Wunsch dabei.
Helft ihr auch, wenn wir noch nicht von euch betreut werden?
Ja. Ruf an, dann schauen wir zuerst, was jetzt zu tun ist.
Ruf an
030 8459-7338, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Für alles, was nicht eilt, buch ein Erstgespräch.
Sebastian Wagner, Gründer des Ingenieurbüros Wagner
Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Lehrbeauftragter an der Berliner Hochschule für Technik und der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Fachautor in der Zeitschrift SICHERHEITSINGENIEUR.
Hinter ehs-office steht ein Team aus Sicherheitsingenieuren und Backoffice.