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Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 ermitteln

Kostenloser Kalkulator für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Mitgliedsbetrieben der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Kalkulator ermittelt die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2 der Vorschrift, rechnet Teilzeit korrekt auf Vollzeitäquivalente um und exportiert das Ergebnis als Word- oder PDF-Dokument.

Wer profitiert vom Kalkulator

Geschäftsführer, Verantwortliche für den Arbeitsschutz und externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit nutzen den Kalkulator, um den jährlichen Betreuungsbedarf transparent zu ermitteln. Das Ergebnis dient als Diskussionsgrundlage für Vertragsverhandlungen mit externen Dienstleistern, als Nachweis im Bericht und als Kennzahl für das interne Arbeitsschutzmanagement.

Nachvollziehbare Berechnung

Alle Zwischenschritte sind sichtbar. Teilzeitgewichtung, Betreuungsgruppe und betriebsspezifische Faktoren werden einzeln ausgewiesen.

Dokumenten-Export

Word- und PDF-Export mit allen Eingabewerten und Zwischenschritten, geeignet als Anlage zum Bestellvertrag oder als Nachweis im Tätigkeitsbericht.

Ohne Registrierung

Keine Anmeldung, keine Datenübermittlung an Dritte. Die Berechnung läuft vollständig im Browser.

Die Berechnung folgt der DGUV Vorschrift 2 und der erläuternden DGUV Regel 100-002. Die Stundenwerte der betriebsspezifischen Betreuung sind Erfahrungswerte; das Regelwerk nennt in Anlage 2 Abschnitt III nur Aufgabenfelder und mögliche Anlässe, ohne feste Stundenvorgaben. Der Bedarf ist betriebsindividuell durch den Arbeitgeber unter fachkundiger Beratung zu ermitteln und zu begründen.

Was die DGUV Vorschrift 2 von euch verlangt

Wer Beschäftigte hat, bestellt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt, schriftlich (§ 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2). Wie viel Betreuung dazugehört, hängt daran, wie viele Leute bei euch arbeiten, in welcher Branche ihr seid und welche Gefährdungen und Veränderungen es bei euch gibt.

Bis 20 Beschäftigte

Hier gibt es keine festen Stunden. Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen euch bei der Gefährdungsbeurteilung. Gibt es einen Anlass, etwa eine neue Maschine mit höherem Risiko, einen Umbau oder einen Unfall, holt ihr die Fachkraft, den Betriebsarzt oder beide dazu (Anlage 1). Diese Unterstützung wiederholt sich, wenn sich etwas Wesentliches ändert, spätestens nach einer Frist, die eure Berufsgenossenschaft festlegt.

Mehr als 20 Beschäftigte

Dann gilt Anlage 2 mit zwei Teilen:

  • Grundbetreuung: feste Stunden je Beschäftigtem und Jahr, je nach Betreuungsgruppe 2,5, 1,5 oder 0,5. Die Stunden gelten für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen, jeder bekommt mindestens 20 Prozent davon.
  • Betriebsspezifischer Teil: kommt dazu. Wie viel, ermittelt ihr selbst, beraten von Fachkraft und Betriebsarzt, und prüft es regelmäßig. Fahrtzeiten zählen nirgends.

Wer in welcher Gruppe ist

Das entscheidet die Branche nach dem Schlüssel der Wirtschaftszweige (Anlage 2 Abschnitt IV). Im Muster der DGUV stehen IT-Dienstleister und Unternehmensberatungen in Gruppe III, Reparaturbetriebe für Maschinen und Elektroinstallateure in Gruppe II, der Hochbau in Gruppe I. Maßgeblich ist die Liste eurer Berufsgenossenschaft.

Wie gezählt wird

Es zählt der Jahresdurchschnitt. Für die Grenzen der Vorschrift zählen Teilzeitkräfte gestaffelt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75, darüber voll (§ 2 Abs. 5). Für die Stunden der Grundbetreuung zählt nach dem Wortlaut jede Person, egal wie viele Stunden sie arbeitet. Manche Berufsgenossenschaften rechnen hier mit Vollzeitstellen. Fragt im Zweifel nach.

Drei Beispiele für die Grundbetreuung

  • Softwarefirma, 30 Beschäftigte, Gruppe III: 30 × 0,5 = 15 Stunden im Jahr, davon mindestens drei für die Fachkraft und drei für den Betriebsarzt.
  • Maschinenwerkstatt, 25 Beschäftigte, Gruppe II: 25 × 1,5 = 37,5 Stunden im Jahr.
  • Bauunternehmen, 40 Beschäftigte, Gruppe I: 40 × 2,5 = 100 Stunden im Jahr.

Der betriebsspezifische Teil kommt jeweils dazu. Den schätzt der Rechner oben mit Erfahrungswerten.

Fragen, die immer kommen

Welche Fassung gilt bei uns?

Die DGUV hat die Vorschrift im November 2024 als Muster neu gefasst. Jede Berufsgenossenschaft setzt sie mit eigenem Datum in Kraft. Was bei euch gilt, steht in der Unfallverhütungsvorschrift eurer Berufsgenossenschaft.

Gibt es eine Alternative zur Regelbetreuung?

Ja, wenn ihr selbst aktiv im Betrieb mitarbeitet und eure Berufsgenossenschaft es anbietet. Im Muster gibt es das Unternehmermodell bis 50 Beschäftigte (Anlage 3) und die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum bis 20 (Anlage 4). In beiden nehmt ihr selbst an Schulungen teil. Bei einem Anlass holt ihr im Unternehmermodell Fachkraft oder Betriebsarzt dazu, sonst das Kompetenzzentrum.

Ist der Betriebsarzt in den Stunden enthalten?

In der Grundbetreuung ja, die Stunden gelten für beide zusammen. Wir rechnen die Arbeitsmedizin getrennt ab, als Baustein zur Fachkraft.

Wie genau ist der Rechner?

Die Grundbetreuung rechnet er nach dem Wortlaut der Vorschrift mit Köpfen. Rechnet eure Berufsgenossenschaft mit Vollzeitstellen, liegt ihr Wert bei vielen Teilzeitkräften niedriger. Den betriebsspezifischen Teil schätzt er mit Erfahrungswerten, weil die Vorschrift dafür keine Stunden nennt. Für ein Angebot schauen wir uns euren Betrieb an.

Fragen zur Berechnung? Im Erstgespräch rechnen wir es mit euch durch. Zwanzig Minuten, kostenlos. Erstgespräch buchen